erschließen

erschließen

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er|schlie|ßen [ɛɐ̯'ʃli:sn̩], erschloss, erschlossen <tr.; hat:
a) zugänglich machen:
einzelne Gebiete Afrikas sind noch nicht erschlossen; für ein Produkt neue Absatzmärkte erschließen.
b) für einen bestimmten Zweck nutzbar machen:
Bodenschätze, Ölvorkommen erschließen; ein Gebiet als Bauland erschließen.
Syn.: ausbeuten, ausnutzen (bes. nordd.), ausnützen (bes. südd.), ausschlachten (ugs.), auswerten, nutzen (bes. nordd.), nützen (bes. südd.), sich zunutze machen, verwerten.

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er|schlie|ßen 〈V. 220; hat
I 〈V. tr.〉
1. (jmdm. od. sich) etwas \erschließen zugänglich, nutzbar machen
2. etwas \erschließen durch Schlussfolgerung feststellen
● neue Absatzmärkte \erschließen; neues Baugelände \erschließen; zusätzl. Einnahmequellen \erschließen; eine Gegend als Reisegebiet \erschließen; er erschloss ihr sein Herz 〈poet.〉 er teilte ihr vertrauensvoll seinen Kummer mit; neue Hilfsquellen müssen erschlossen werden; eine Ölquelle \erschließen; ein Wort, eine grammat. Form ist nur erschlossen 〈Sprachw.; 〉 nicht schriftl. überliefert, nicht belegtdaraus ist zu \erschließen, dass ...
II 〈V. refl.; geh.〉
1. sich jmdm. \erschließen anvertrauen
2. sich \erschließen sich öffnen (Knospe)

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er|schlie|ßen <st. V.; hat:
1.
a) zugänglich machen:
ein Reisegebiet durch Verkehrsmittel e.;
Baugelände e. (durch Anlage od. Ausbau der Zugangswege, Kanalisation usw. für die Bebauung vorbereiten);
Ü jmdm. das Verständnis einer Sache e.;
jmdm. ein Geheimnis e.;
b) auffinden u. nutzbar machen:
neue Bodenschätze e.;
neue Käuferschichten e.
2. <e. + sich>
a) (geh.) sich öffnen, aufbrechen:
die Knospe, die Blüte erschließt sich;
b) zugänglich, verständlich werden:
diese Dichtung erschließt sich sehr schwer;
c) (geh.) sich jmdm. offenbaren, anvertrauen:
du hast dich mir ganz erschlossen.
3. durch bestimmte Schlussfolgerungen ermitteln:
die Bedeutung eines Wortes [aus dem Textzusammenhang] e.;
etw. aus Andeutungen e.;
eine erschlossene (Sprachwiss.; aufgrund bestimmter sprachlicher Gesetze rekonstruierte, nicht belegte) Wortform.

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er|schlie|ßen <st. V.; hat: 1. a) zugänglich machen: ein Reisegebiet durch Verkehrsmittel e.; Baugelände e. (durch Anlage od. Ausbau der Zugangswege, Kanalisation usw. für die Bebauung vorbereiten); Ü jmdm. das Verständnis einer Sache e.; jmdm. ein Geheimnis, sein Herz e.; b) auffinden u. nutzbar machen: neue Einnahmequellen, Bodenschätze e.; Ü neue Wählerschichten, Zielgruppen e.; für ein Produkt neue Märkte e.; Ich bin die neue Kundschaft, die Mercedes mit der A-Klasse e. (gewinnen) will (Woche 7. 11. 97, 59). 2. <e. + sich> a) (geh.) sich öffnen, aufbrechen: die Knospe, die Blüte erschließt sich; b) zugänglich, verständlich werden: diese Dichtung erschließt sich sehr schwer, nur dem geduldigen Leser; c) (geh.) sich jmdm. offenbaren, anvertrauen: du hast dich mir ganz erschlossen. 3. durch bestimmte Schlussfolgerungen ermitteln: die Bedeutung eines Wortes [aus dem Textzusammenhang] e.; etw. aus Andeutungen e.; eine erschlossene (Sprachw.; aufgrund bestimmter sprachlicher Gesetze rekonstruierte, nicht belegte) Wortform.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • erschließen — er|schlie|ßen , sich erschließen …   Die deutsche Rechtschreibung

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